Verschwiegenheit/Schweigepflicht |
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die Schweigepflicht des Strafverteidigers: Jawohl, die haben wir---für unseren Mandanten gegenüber Behörden, Justiz, Staatsanwaltschaft, aber auch den Angehörigen des Mandanten. Heißt also, das was Sie uns sagen, bleibt bei uns.Auch die neugierige Ehefrau erfährt es nicht-außer natürlich Sie entbinden uns -aber das muss ausdrücklich passieren- von der bestehenden Schweigepflicht. |
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