::: Verkehrszentralregister :::

Im Verkehrszentralregister werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst. Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das Kraftfahrbundesamt (KBA), sondern die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde.


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