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SONDERFALL KOKAIN

Sonderfall KOKAIN

Anlässlich eines Verfahrens beim AG Schwabach teilte der Rechtsmediziner Prof. Dr. Betz, Uni Erlangen, als Sachverständiger im Prozess mit, dass KOKAIN im Blut im Prinzip nicht nachweisbar ist.

Sachverhalt:
Der Betroffene wurde von der Polizei im Auto fahrend angehalten, es wurde bei ihm Rauschgift gefunden, ein Drogenschnelltest durchgeführt und daraufhin etwa 2 Stunden später eine Blutabnahme durchgeführt. Diese wurde zur Untersuchng an die Uni Erlangen geschickt - Ergebnis: BENZOYLECGONIN (= Abbauprodukt) Ja, Kokain nein: trotzden verlangte die Behörde (hier StA Nürnberg) ein Bussgeld und 1 Monat Fahrverbot.

Problem:
Bei Benzoylecgonin handelt es sich nun aber nur um das Abbauprodukt von Kokain, also das was übrig bleibt, wenn der Körper Kokain abbaut (ähnlich THC Carbonsäure bei Abbau von THC). Damit man ein Bussgeld bekommen kann, muss klar nachweisbar sein, dass der Betroffene "unter dem Einfluss von Kokain" ein Kfz in Straßenverkehr führte.

Laut Professor Betz lässt sich das bei Kokain NIE nachweisen, weil das unheimlich schnell abgebaut wird, es bleibt immer nur das Abbauprodukt, dieses Benzo-irgendwas, übrig. Man kann auch nicht von irgendwelchen Benzoylecgoninkonzentrationen zurückschließen auf die Menge und den Zeitpunkt des eingenommenen Kokains. Benzo bewirkt aber im Körper nichts - ist also nicht gefährlich (da nur Abbauprodukt, also Abfall). Somit musste das Verfahren eingestellt werden.

Zusammenfassung in Kürze:
Kokain ist im Blut nur ganz ganz kurze Zeit nachweisbar. Später kann man nur noch das Abbauprodukt (Benzoylecgonin) nachweisen. Eine Rückrechnung ist nicht möglich. Fahren unter Einfluss von Benzo gibt für sich noch kein Bussgeld bzw. Strafe. Benzo hat keinen negativen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit.

Achtung Falle No. 1 !
Wenn die Ermittler oder der Arzt, der Blut abnimmt, bei der Abnahme irgendwelche spezifischen Ausfallerscheinungen feststellen, die auf Kokain zurückzuführen sind, dann droht trotz fehlendem Nachweis von Kokain eventuell eine Strafe wegen Trunkenheit im Verkehr. . .

Achtung Falle No. 2 !
Die Führerscheinbehörde sieht die Diskussion locker. Ihr genügt nämlich der Nachweis, dass man i r g e n d w a n n überhaupt mal Kokain konsumiert hat - und das ist ja gerade bei Abbauprodukten im Blut durch Gutachten bewiesen. Damit ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit dem notwendigen Nachweis der einjährigen Drogenfreiheit und anschließender MPU fast sicher.


AG Fürth

Das AG Fürth hat kürzlich bei Feststellung von BZE (Kokainabbauprodukt, nicht psychoaktiv wirksam) trotzdem wegen Drogenfahrt zu Bussgeld und Fahrverbot verurteilt. Die Rechtsbeschwerde läuft (Stand 30.06.2006).


Grenzwerte andere Drogen?

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