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GRENZWERTE ANDERE DROGEN?
 

Es gibt eine sogenannte "Grenzwertkommission", diese ist beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen angesiedelt und berät die jeweilige Bundesregierung.
Diese hatte bereits 2002 (!) analytische Grenzwerte empfohlen:


Grenzwerte

THC 1ng/ml
Morphin 10 ng/ml
BZE(=Benzoylecgonin=das im Blut anchzuweisende Stoffwechselprodukt nach Kokainkonsum) 75ng/ml
XTC 25ng/ml
MDE 25 ng/ml
Amphetamin 25ng/ml



 
Bei niedriger liegenden Meßwerten - so die Kommission - sei die Annahme eines zeitnahen Konsums sowie einer verkehrsgefährdenden Drogenwirkung nicht gerechtfertigt. 
 
Bislang wurden diese Grenzwerte nicht akzeptiert, es bleibt abzuwarten, ob durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sich nunmehr auch bei den anderen Drogensubstanzen etwas ändert. 
 
Oktober05:
Das erste Untergericht, nämlich das Amtsgericht Wunsiedel hat in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren den von der Grenzwertkomission bei Amphetamin angesetzten Wert von 25ng/ml akzeptiert, leider ist das Urteil noch nicht rechtskräftig!! Wir halten Sie auf dem Laufenden...  



Sonderfall KOKAIN | Grenzwert bei THC

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