|
|
|
 |
 |
 |
 |
::: ALKOHOL ::: |
 |
Alkohol
|
Alkohol ist immer noch das Gift Nummer Eins in unserer Gesellschaft. Die Wahrscheinlichkeit, dass man dem Problem Alkohol und Auto begegnet ist daher relativ groß. Der Gesetzgeber tut (im Gegensatz zu den Drogen) wenig bis nichts, um das Problem zu lösen. Demnach ist das Strafrecht hier so wie es sein soll, das letzte Mittel (ultima ratio sagt der Lateiner).
|
|
|
|
|
Konsum von Alk ist nicht strafbar, die Abgabe an Jugendliche nur eine Ordnungswidrigkeit mit Bussgeldandrohung (nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) ) - die Praxis kennen wir alle!!!.
Undenkbar, dass es eine Vorschrift gäbe, die da lautet, "Unerlaubtes Handeltreiben mit Alkohol in nicht geringer Menge" oder gar "unerlaubte Einfuhr von Alkohol". Für uns Strafverteidiger wäre das Klasse, wir müssten uns glatt einen neuen Geldspeicher bauen lassen. Scherz beiseite - wir wollen nicht moralisieren! Jeder ist sich und seiner Gesundheit der nächste, aber es wird bei Alkohol und Drogen vom Gesetzgeber UND VON DER GESELLSCHAFT mit zweierlei Mass gemessen.
Für die paar Leute, die wegen Alkohol mit dem Strafrecht in Konflikt geraten, sind die folgenden Seiten vielleicht eine Hilfe.
|
|
|
|
Druckbare Version
|
|