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Drogennachweis
BtmG

BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT
 

Aus dem Leben
Konsum und Besitz
Der Konsum von Btm (im Nachfolgenden Drogen genannt) ist zwar straflos, aber nicht der Besitz!!
Was heißt das?
Konkret: 0,1 Gramm in der Hosentasche ist strafbar, 0,1 Gramm bereits verarbeitet und man konsumiert gerade (beim Eintreffen der Polizei) ist nicht strafbar, finden die Polizeibeamte noch ein Krümelchen, ist das schon wieder Besitz und strafbar.
Wird man dann gefragt, von wem man das hat, und antwortet man dann von Ali gekauft, dann ist es nicht nur Besitz von Drogen, sondern Erwerb von Drogen (noch „strafbarer“). Man hält also seinen Mund (heißt juristisch: man macht von seinem Aussageverweigerungsrecht (Schweigerecht) Gebrauch)
Erzählt man dann auch noch, dass man letzte Woche in Holland war und dort auch „was“ gekauft hat, kommt die Strafbarkeit wegen Einfuhr von Drogen dazu, und wenn man treu und brav erzählt, dass von dem eingekauften ein Teil auch noch an „Babsi“ weiterverkauft wurde, ist das Handeltreiben, auch strafbar. Was lehrt uns dieses kleine Beispiel? Erstens, dass man sich aufgrund eigener Angaben heftig belasten kann und zweitens, dass man, bevor man überhaupt eine Aussage macht, lieber erst mal einen Anwalt befragt (bitte aber nicht den Scheidungsanwalt der Mutter, sondern einen Strafverteidiger!)

Was hält sich wie lang wo?
Drogennachweis



 

Cannabiverbot gestoppt

die EINFUHR von BtM

Sucht

Telefonüberwachung

Eigenverbrauch

§ 31 BtMG

Mengenbegriffe

Strafrahmen / Strafzumessung

Beweisregeln bei BtMG

VE / V-Manm

verbotene Drogen

Was ist strafbar





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