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CANNABIVERBOT GESTOPPT
 

JANUAR 2011:
Im Kampf um die Nutzung von Cannabis als Medizin für chronisch Erkrankte gab es ein Lichtlein am Horizont: das Verwaltungsgericht in Köln stellte klar, dass schwer kranken Menschen (in diesem Fall ging es um einen an MS erkrankten Mann) der Anbau von Cannabis zur Linderung der Beschwerden nicht PAUSCHAL verboten werden darf, es muss vielmehr genau geprüft werden, und möglicherweise muss das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte eventuell doch eine Genehmigung zum Anbau erteilen........wir verfolgen den Fall weiter.....


die EINFUHR von BtM

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