Btm werden eingeführt, "wenn sie aus dem Ausland in den Geltungsbereich des BtmG verbracht werden"---so die Legaldefinition. d.h. einfach ausgedrückt: Drogen über die Grenze rein ist Einfuhr, und zwar egal, ob man das selbst macht oder jemanderen macht läßt (geht also auch per Post/Päckchen). Aber auch die versuchte Einfuhr ist strafbar!Beispielsweise : im Flugzeug beginnt die Strafbarkeit-also der Versuch- mit dem Einchecken des Reisegepäcks, in dem sich die Drogen befinden.Hat man es im Handgepäck beginnt die Strafbarkeit mit dem Betreten der Maschine.