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MENGENBEGRIFFE |
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Mengenbegriffe
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Das wichtigste in Drogensachen ist nicht nur für den Dealer, sondern auch für den Staatsanwalt und das Gericht die MENGE der Drogen.
Warum ist dies wichtig? Weil es im Prinzip vom Gesetzgeber so vorgegeben ist. Denn ab einer gewissen Menge wird der Umgang mit Drogen härter bestraft (so genannte "nicht geringe Menge"), bis zu einer gewissen Menge kann das Verfahren eingestellt werden (so genannte "geringe Menge"). Jetzt sollte man meinen, damit sind alle Mengen abgedeckt (entweder ist eine Menge gering oder sie ist nicht gering) - weit gefehlt - typisch für Juristen. Zwischen der "geringen" und der "nicht geringen Menge" gibt es noch die "normale" Menge (der Begriff steht aber so nicht im Gesetz). Umgang mit illegalen Drogen in nicht geringer Menge ist ein Verbrechenstatbestand, die Mindeststrafe beträgt 1 Jahr, die Höchststrafe 15 Jahre !!!
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Was heißt das? Btm in nicht geringer Menge heißt einfach Drogen in einer relativ großen Menge, der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu sogenannte Taxen, also Grenzwerte, eingeführt, wann bei welcher Droge die „nicht geringe Menge“ erfüllt ist, das richtet sich nach dem Wirkstoffgehalt der Droge
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nicht geringe Menge
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Heroin: 1,5gr Heroinhydrochloird, HHCL
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Haschisch/Marihuana: 7,5 gr Tetrahydrocannabinol-THC
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Kokain: 5 gr Kokainhydrochloid
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Amphetamin 10 gr Amphetaminbase
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LSD 6mg Lysergsäurediäthylamid oder mind. 300 Trips
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Morphin: 4,5 gr Morphinhydrochlorid
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Exstacy,MDMA/MDE: 30 gr MDE Base, keine konkreten Menge in Tabletten festlegbar
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"Listen" für Strafzumessung
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In den meisten Teilen von Bayern gibt es je nach Gerichtsbezirk inoffizielle Strafzumessungslisten, die sich weitestgehend an den Mengen orientieren. Von Einzelfallgerechtigkeit kann daher aus unserer Sicht keine Rede mehr sein! Oftmals wird auch durch die Polizei im Vorfeld versucht, den späteren Täter zum Verkauf/Kauf einer großen Menge durch einen verdeckten Ermittler oder V-Mann anzuhalten, um dann später drakonische Strafen durch das Gericht verhängen zu lassen.
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§ 31 BtMG | Strafrahmen / Strafzumessung
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