Strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln stehen, können mit bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug und/oder Geldstrafe bestraft werden. Das richtet sich nach: Menge, Qualität, Vorstrafen, Gefährlichkeit der Droge, Eigenkonsument oder Dealer, usw. Wichtig ist hierbei, dass bei Btm in nicht geringer Menge eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist.
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