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::: STRAFVOLLSTRECKUNG ::: |
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Auch wenn es einfacher wäre – aber die meisten Leute, die im Gefängnis sind, haben das nicht gewollt – und wenn sie es gewollt hätten, dann hätten sie sich ein anderes Gefängnis ausgesucht. Eines, das näher an der Heimat ist, mit einem schöneren Zaun, vielleicht einen Jägerzaun, mit Blick auf die Alpen und und und.
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Strafvollstreckungsplan
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Der Gesetzgeber hat sich das schon gedacht - und entwarf deshalb einen Plan, der ganz genau festlegt, wer in welches Gefängnis muss – den so genannten strafvollstreckungsplan [42 KB]
Einen Teil dieses Planes können Sie in der pdf Datei einsehen. Es betrifft die Region Nürnberg und Umgebung.
Der Plan unterscheidet nach Männlein und Weiblein Jugendlichen/Heranwachsenden (bis 21 Jahre) und Erwachsenen Erstvollzug (zum ersten Mal im Gefängnis) und Regelvollzug (NICHT zum ersten Mal ...) und nach Strafhöhe.
Eine Abweichung von diesem Plan ist fast unmöglich (fast heist „a bisserl was geht immer“). Wenn man in eine andere als die geplante JVA will, muss aber die neue JVA zustimmen. Gegen den Willen der neuen JVA geht Nichts. Deshalb ist ein sogenanntes STRAFORTSÄNDERUNGSGESUCH (fürchterliches Wort, noch mal langsam Straf –Ort- Änderungs- Gesuch) sinnlos. Wir würden fast immer Ihr Geld verschwenden. Darüber (über das Gesuch, nicht die Geldverschwendung) entscheidet das Ministerium in München . . .
Wir erarbeiten zur Zeit weitere Übersichten zu Strafvollstreckungsplänen. Bitte etwas Geduld. Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen wir zu Verfügung
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Druckbare Version
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