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::: WAFFENRECHT :::
 

Wenn sich irgendwo in Deutschland heute ein Politiker beim Schmieren seines Leberwurstbrotes in den Finger schneidet, wird sofort das Waffenrecht geändert. In 2003 war es der Amoklauf von Erfurt (traurige Geschichte - keine Frage), jetzt ist es ein Fall, in dem Jungs mit echt aussehenden Scheinwaffen irgendwann im Netz mal einen Anschlag auf die Schule überdacht haben - also Scheinwaffen unter Strafe stellen.
Man kann hier eine Grundsatzdiskussion über die Aktivitäten des Gesetzgebers (egal welche Farbe) führen. Wir haben das Gefühl, die Gesetze (und die Macher) sind inzwischen so schlecht, dass sie eigentlich jeden Tag angepasst werden müssten. Denn die meiste Phantasie hat nun einmal das Leben. Also hier Neues Neues neues Waffenrecht.
Anmerkung: es ist komplex und kompliziert (sonst könnte es ja jemand verstehen), wir werden also nur einen kurzen Abriss geben, wenn Sie Zweifel haben ob der alte Dreschflegel von der Oma über dem Kamin erlaubnispflichtig ist, fragen Sie uns konkret.


 
 

Waffenrechtsnovelle 2008

Waffenrechtsnovelle 2003





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