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ARBEITSRECHT |
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Allgemeines-1
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JETZT N E U bei One: ----------------Arbeitsrecht-------------Sie fragen sich, was Arbeitsrecht und Strafrecht miteinander zu tun haben? Oh, da gibt es viele, viele Überschneidungen und bei diesen Überschneidungen sind wir selbstverständlich für Sie da. Beispiele: Sie wurden inhaftiert, deswegen hat man einfach gekündigt? So einfach geht s nicht…..fragen Sie uns…. Sie haben eine Straftat in der Firma begangen, (Unterschlagung, Ohrfeige an den Arbeitgeber, Beleidigung Ihres Vorgesetzten, Urkundenfälschung usw…….) deswegen wurde Ihnen gekündigt? Auch das ist nicht so klar ein Kündigungsgrund, wie der Arbeitgeber oft denkt…. Man konnte Ihnen noch gar nicht nachweisen, dass Sie etwas strafrechtlich Relevantes gemacht haben und hat Sie trotzdem gekündigt? (= Verdachtskündigung)…..na dann wird’s umso schwerer für den Chef….. Der Arbeitgeber fragt Sie bei der Einstellung nach Vorstrafen - müssen Sie das beantworten? Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren, müssen Sie das als Arbeitnehmer ihrem Chef sagen? Sie haben ein Drogen- oder Alkohol-, problem, wollen eine Therapie machen---muss der Chef Sie freistellen? Kann er Sie deshalb eigentlich kündigen? Sucht ist auch aus Sicht des Bundearbeitsgerichts nicht unbedingt selbst verschuldet und damit ein Kündigungsgrund---so leicht könne SeiIhren Arbeitsplatz dahe rnciht verlieren. All diese Fragen …….und noch viele mehr……..betreffen zum einen das Strafrecht und zum anderen das Arbeitsrecht. Hier können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
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Unternehmen-Lohndumping
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