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STRAFTATEN -PC/INTERNET

Straftaten im Netz

eine mögliche STRAFTAT: RAUBKOPIEN
Grundsatz: nicht alles, was technisch machbar ist, ist erlaubt!!
Jeder benötigt Programme, aber Vorsicht bei Raubkopien.Disketten, Cd-roms, DVds mit Programmen werden im Handel angeboten, sind aber, da zum Teil vom Computerhersteller selbst, oftmals teuer. Die Versuchung ist groß,die Programme zu kopieren, Kopien zu tauschen, und Kopien unter der Hand zu kaufen.Klar ist hierbei, technisch möglich sind die Kopien, aber in den allermeisten Fällen nicht erlaubt: ein Computerprogramm ist auch ein geistiges Eigentum und genießt daher urheberrechtlichen Schutz -d.h. daß Kopienziehen verboten ist, solange nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet wird durch den Hersteller.Es hat übrigens nichts zu sagen, wenn das Programm mit "Copyright" nicht gekennzeichnet ist, weil der sogenannte Urheberschutz (also das geistige Eigentum am Werk) davon unabhängig besteht.
Außerdem: bei Computerspielen (da sie bewegte Bilder zeigen) verbietet das Gesetz auf jeden Fall die Vervielfältigung und das Verbreiten
also Tausch, Verkauf, verschenken =VERBOTEN .







 


1.Zivilrechtlich:
Zunächst ist man zum Schadensersatz verpflichtet, meist wird ein zivilrechtliches Verfahren geführt.
Dieser Schadensersatz kann sehr hoch sein, da der Hersteller einen Anspruch darauf hat, die ihm entgangene Lizensgebühr zu verlangen, zusätzlich den Gewinn natürlich und die ausgelösten Anwaltskosten, die die Herstellerfirma hatte.
Genaueres hierzu bei uns.

2. Strafrechtlich:
Wer Raubkopien herstellt oder verbreitet, macht sich strafbar:
Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, in schwereren Fällen sogar bis zu 5 Jahren.
(Verschafft man sich durch die Kopien z.B. einen ständigen Nebenverdienst).
Außerdem wird meist siehe durchsucht. Die Herstellerfirmen setzen sogenannte Scheinaufkäufer ein, um an die Täter zu gelangen.
Und zusätzlich werden Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, die teuer sind und bei Verurteilung zu zahlen sind.Das kostet mehrere tausend Euros.




 

eine weitere Straftat: Verbreitung sogenannter jugendgefährdender Computerspiele

C
omputerspiele, die der Aufstachelung von Rachenhass dienen, gewaltverherrlichend, pornographisch oder anderweitig indiziert sind, dürfen ebenfalls nicht besessen und verbreitet werden, man macht sich strafbar.


 

eine weitere Straftat wäre das "HACKEN"
Hier dringen computerversierte Menschen in fremde Rechnersysteme ein.
allgemein ist es z.b. natürlich nicht schwer, auf die Datenbank einer Organsisation oder Bank zu kommen, da die Internetadressen allesamt öffentlich zugänglich sind. Deshalb gibt es sodann verschieden Sicherungsmechanismen, um Unbefugte den -Zugriff auf Daten/Programme zu wehren.
Der "Hacker" versucht nun, diese Zugriffsbeschränkungen zu überwinden, indem er fremde Identifikation und Legitimation zu erschleichen versucht. Dies ist strafbar, auch wer beim "Hacken" fremde Daten löscht, verändert oder unbrauchbar macht, macht sich strafbar (z.B. Hinterlassen von Computerviren oder Trojanische Pferde).
Hier gibt es sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, natürlich neben den zivirechtlichen Möglichkeiten des Unternehmens/Organisationen/Banken.



mit dem Pc ins Internet. böse Überraschungen...

....dazu demnächst mehr ...



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