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GEWALTSCHUTZGESETZ

Was will das Gesetz?

Das Gewaltschutzgesetz ist bereits 2002 in Kraft getreten. In diesem Gesetz geht es darum, daß die Opfer häuslicher Gewalt stärker geschützt werden sollen, die Täter selbst sollen stärker zur Verantwortung gezogen werden.
Das Gericht kann auf den Antrag der Opfer hin insbesondere verbieten (=gerichtliche Schutzanordnung):

--daß der Täter die Wohnung des Opfers betritt,
--daß der Täter sich in einem bestimmten Umkreis dieser Wohung aufhält,
--daß er bestimmte Orte aufsucht, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält (Arbeitsplatz/Schule etc.)
--Kontaktaufnahme, sowohl telefonisch, als auch per Fax, email, Sms usw.
--Zusammentreffen mit dem Opfer herbeizuführen.

Das wichtige daran ist nun, daß Verstöße gegen diese Entscheidungen des Gerichts allesamt STRAFBAR sind!!!!


Was muß ich tun?

Da Verstöße gegen eine solche Anordnung strafbar sind, empfehlen wir, sobald Sie einen Antrag/Beschluß eines Gerichts aufgrund des Gewaltschutzgesetzes erhalten, SOFORT einen Anwalt aufzusuchen.
Bei der Zustellung solcher Beschlüsse laufen wichtige Fristen, deshalb verlieren Sie bitte keine Zeit. Ist die Frist rum, wird der Beschluß rechtskräftig und bei Verstoß Ihrerseits haben Sie sich schon strafbar gemacht! Das können Anwälte durch Angreifen des Beschlusses verhindern!


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