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WEIHNACHTSNEWS 07 |
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Weihnachtsnews -Haft Nürnberg-
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Anläßlich des Weihnachtsfestes darf man in der JVA ein sogenanntes Weihnachtspaket erhalten. Voraussetzung dafür ist, daß Sie sich als Angehöriger aus der JVA eine sogenannte Paketmarke schicken lassen, diese ist mit einem großen "W" gekennzeichnet und muß ausgefüllt werden.
Dann gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, die leider eingehalten werden müssen, sonst bekommt der Häftling das Paket nicht ausgehändigt! Diese sind: Das Paket darf nur Nahrungs- und Genußmittel enthalten. Tabakwaren: 150g Tabak und 150 Blatt Zigarettenpapier oder 150 Zigaretten oder 30 Zigarren. Bei Gefangenen bis 21 Jahren: 100 gr Tabak und 100 Blatt Zigarettenpaier oder 100 Zigaretten oder 20 Zigarren
Verboten sind: Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form (also auch kein Ferrero roché oder sowas) Kaffee, Tee, Gewürze, Nüsse in Schalen, Kaugummi, Tuben, Glas-und Blechkonserven, leicht verderbliche Lebensmittel, pulver-und tablettenförmige Nahrungs-und Genußmittel, gefüllte Süßigkeiten.
d.h. also Tafeln von Schokolade dürfen Sie schicken, keine selbstgemachten Plätzchen, aber Chips, Flips, Gummibären, abgepackte Wurst (nicht in Dosen),
Höchstgewicht Paket: 5 kg.
Das Paket soll ein Inhaltsverzeichnis enthalten und den Absender erkennen lassen!
Zeitfenster: Es darf nur 2 Wochen vor und nach Weihnachten bei der Anstalt eingehen!!!!!!
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A C H T U N G ! G i f t l e r ! Wer wegen Betäubungsmittelverstoß einsitzt, bekommt KEIN WEIHNACHTSPAKET. Hier kann der Häftling einen Weihnachtspaketersatzeinkauf (100 €) bekommen
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