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BUßGELD NEU AB MAI 06 |
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Im Mai und August 2006 ändert sich der Bussgeldkatalog. Zu den teuersten Neuigkeiten zählen die schärferen Strafen für das Drängeln bei höheren Geschwindigkeiten und für rücksichtsloses Verhalten an Bahnübergängen. Hier die Details
Drängler werden ab dem 1. Mai 2006 härter bestraft. In einigen Zeitungsmeldungen war zu lesen, dass der vorgeschriebene Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mit dem neuen Bußgeldkatalog geändert geworden sei. Das trifft nicht zu. Denn nicht etwa die Vorschriften, sondern die Sanktionen wurden verschärft! Denn nach wie vor gilt für den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug folgende Regel :
Außerhalb geschlossener Ortschaften - Mindestabstand = halber TachowertEin Beispiel: 100 km/h Geschwindigeit = 50 Meter Abstand (halber Tacho!).
Für bestimmte Fahrzeuge (zum Beispiel Lastkraftwagen über 3,5 t) gelten größere Mindestabstände, doch auch in diesem Punkt haben sich im Jahr 2006 die Vorschriften nicht geändert.
Wer weniger als fünf Zehntel (also weniger als die Hälfte) des Mindestabstands einhält, befindet sich im Bußgeld- und Punktebereich. Im obigen Beispiel bedeutet das: Wer bei 100 km/h weniger als 25 m Abstand zum Vorausfahrenden hat. Noch weniger Abstand wird laut Bußgeldkatalog in Zehntelschritten teurer: 5/10, 4/10, 3/10, 2/10, 1/10 beträgt die Abstufung. Das ist gleichbedeutend mit 50%, 40%, 30%, 20% und 10 Prozent des vorgeschriebenen Mindestabstands. Und was kostet nun das Drängeln? Die folgenden Werte gelten ab 01.05.2006:a) Geschwindigkeit über 80 km/h, mit weniger als..50% des Mindestabstands: 40 Euro, 1 Punkt40% des Mindestabstands: 60 Euro, 2 Punkte30% des Mindestabstands: 100 Euro, 3 Punkte;
wenn über 100 km/h: 1 Monat Fahrverbot20% des Mindestabstands: 150 Euro, 4 Punkte;
wenn über 100 km/h: 2 Monate Fahrverbot10% des Mindestabstands: 200 Euro, 4 Punkte;
wenn über 100 km/h: 3 Monate Fahrverbotb) Geschwindigkeiten über 130 km/h, mit weniger als..50% des Mindestabstands: 60 Euro, 2 Punkte40% des Mindestabstands: 100 Euro, 3 Punkte30% des Mindestabstands: 150 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot20% des Mindestabstands: 200 Euro, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot10% des Mindestabstands: 250 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
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