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RECHTSKRAFT

Begriff:

wie der Name schon sagt, RECHTSKRAFT meint die KRAFT des RECHTes. Wenn eine Entscheidung nicht mehr umgestossen sprich: angegriffen werden kann. Die alten Mohikaner hätten gesagt "Hugh - ich habe gesprochen" - und ab an den Marterpfahl.


Ausnahmen

im Prinzip KEINE! Das Gesetz gibt zwar die Möglichkeit der "Wiederaufnahme des Verfahrens" - Wenn das durchgeht, wird die Rechtskraft durchbrochen und die Sache wieder aufgerollt - beginnt also von vorne. Aber dazu kommt es fast nie. Das Gesetz will alte Fälle nicht mehr aufrollen. Irgendwann soll Ruhe sein. Man nennt das Rechtsfrieden.


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