Wenn ein Mandat im Jahr 2006 abgeschlossen ist, laienhaft ausgedrückt, die Arbeit des RA getan ist und abgerechnet ist, dann ist dafür der Mehrwertsteuersatz von 16 % zu bezahlen. Esist egal, wann die Zahlungen eingehen
Auftrag in 2007
Auch der Fall ist einfach - Sie vereinbaren mit uns 19% Mehrwertsteuer und zahlen auch 19% Mehrwertsteuer (die wir an das Finanzamt weitergeben müssen)
Übergangsfälle
Hier wird es schwierig: Es sind die Fälle, in denen Sie als Mandant uns in 2006 noch beauftragt haben (Vollmacht unterschrieben in 2006), die aber im Jahr 2006 nicht abgeschlossen werden, sondern in das Jahr 2007 hinüberreichen und 2007 erst abgeschlossen (Prozeßende) und abgerechnet werden können.
Hier ist für Sie wichtig: Sie müssen auf den G E S A M T Betrag den neuen Mehrwertsteuersatz von 19% bezahlen. Das gilt auch, wenn sie noch in 2006 VORSCHÜSSE bezahlt haben für die 16% gilt. Am Ende will das Finanzamt auf den gesamten Rechungsbetrag 19% Steuer haben. Wir haben das normalerweise auch in den Vergütungsvereinbarungen aufgenommen.