Sie sind hier: ABC K . . .  
 ABC
A . . .
B . . .
C . . .
D . . .
E . . .
F . . .
G . . .
H . . .
I . . .
J . . .
K . . .
L . . .
M . . .
N . . .
O . . .
P . . .
Q . . .
R . . .
S . . .
T . . .
U . . .
V . . .
W . . .
X, Y, Z . . .

KOGA

KogA

"KogA" heißt Koordinierungsstelle für gerichtliche Arbeitsanweisungen. Wie der Name schon sagt, wenn jemand vom Gericht zu Arbeitsleistungen verdonnert wird, dann muss er sich (und zwar meist innerhalb von 5 Tagen nach rechtskräftigen Urteil) bei der KogA melden. Die sagen dann, Wann und Wo er arbeiten muss.

KogA gibts in Nürberg KogA Nürnberg und in Forchheim KOGA Forchheim


Kronzeuge(nregelung)

Druckbare Version