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VERSTÄNDIGUNG
 

Die sog. Verständigung des § 257 c StPOSeit 2009 gesetzliche Regel ist, dass im sog. Dealwege eine Strafe so gut wie vereinbart werden kann. Damit geht einher eine Arbeitserleichterung für die Gerichte, für die Staatsanwaltschaft und natürlich auch für die Verteidigung, das Ganze birgt aber die Gefahr oberflächlicher Betrachtung und eines faulen Kompromisses auf dem Rücken des Mandanten. Der Erfahrungswert in gut 2 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes zeigt, dass aus unserer Sicht die Zahl der falschen Geständnisse gestiegen ist, die Angeklagten belasten sich selbst in der Befürchtung, sonst noch schlechter wegzukommen, ergebnisorientiert, was grundsätzlich dem Strafprozess und seiner Wahrheitsfindung gegenläufig wirkt. Wir sind weiterhin skeptisch, die neue Einführung hat zumindest nicht zu mehr Transparenz in der Hauptverhandlung geführt. Wir werden das weiter beobachten. (Stand Januar 2012)


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