die Schweigepflicht des Strafverteidigers: Jawohl, die haben wir---für unseren Mandanten gegenüber Behörden, Justiz, Staatsanwaltschaft, aber auch den Angehörigen des Mandanten. Heißt also, das was Sie uns sagen, bleibt bei uns.Auch die neugierige Ehefrau erfährt es nicht-außer natürlich Sie entbinden uns -aber das muss ausdrücklich passieren- von der bestehenden Schweigepflicht.
Folge dieser Schweigepflciht ist , dass man als Strafverteidiger dann auch ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht hat, wenn es um die Mandanten geht.