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VORRATSDATENSPEICHERUNG |
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Begriff
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Geplant nach einer EU Richtlinie ist es, die Verbindungsdaten von * Telefonaten (im Umfang der Einzelverbindungsnachweise auf Telefonrechnungen), * Internetverbindungen (IP-Adressen der Inhalte und des Abrufenden) sowie * E-Mail-Verkehr und * SMS-Nachrichten
für ein halbes Jahr „auf Vorrat“ zu speichern. Der Inhalt der Verbindung, also was gesprochen/geschrieben wird, darf nicht gespeichert werden.
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Stand
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Am 09. November 2007 entscheidet der Gesetzgeber über den Entwurf. Das Gesetz soll in Kraft treten am 01.01.2008
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Kritik
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wir werden noch mehr gläsern und überwachbar, aber "das Volk" sagt ja immer, wer sich nichts zu schulden kommen lässt . . . der kann sich auch ausziehen - oder ?
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Stand 2: 02. März 2010
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung als unzulässig erklärt!Sie verstoße gegen das Fernmeldegeheimnis. D.h nun, es muss ein neues Gesetz geben, die vorhandenen Daten müssen gelöscht werden. (D.h. aber nicht, dass grundsätzlich eine Speicherung unzulässig ist, nur die Voraussetzungen müssen neu geschaffen werden--dazu macht das höchste deutsche Gericht eine Reihe enger Vorgaben.)
Was wurde da eigentlich geregelt? Dieses Gesetz (gibt es seit Dezember 2007) regelt, dass alle Telefonunternehmen ein halbes Jahr lang die Daten speichern müssen, wer wann von wo aus mit wem telefoniert hat, das gilt auch für SMS- oder E-Mail-Verkehrsdaten. Inhalt der Gespräche/Emails/SMS wurden bisher bereits nicht erfasst. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" ermöglichten und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten...........also wieder ein Sieg gegen die Überwachung!!!!!!.......... hier das Urteil in kompletter Form
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Verschwiegenheit/Schweigepflicht
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Druckbare Version
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