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ÜBERSICHT RECHT

Allgemein

und wer an langen Winterabenden nichts besseres zu tun hat, möge folgende ohne Anspruch auf Vollständigkeit erstellte
Übersicht Recht
lesen. Das Recht ist vielschichtig und kompliziert. Hier duchzublicken ist schon für Juristen schwierig. Um Ihnen entsprechend den Grundsätzen unserer Kanzlei etwas Transparenz, also Durchblick, zu verschaffen, folgen einige Ausführungen zu den Rechtsgebieten, die es gibt (das heißt noch lange nicht, dass wir die alle beherrschen und bearbeiten - Gott bewahre). Hier wollen wir Ihnen zeigen, wie sich das Recht aufteilt und strukturiert. Dies hilft Ihnen vielleicht, den richtigen Rechtsanwalt für Ihr Problem zu finden.
Die Aufzählung ist sicher nicht abschließend:

Man unterscheidet Öffentliches Recht und Privatrecht (Zivilrecht auch genannt). Das Strafrecht (wir sind Fachanwälte für Strafrecht) ist ein besonderer Teil des Öffentlichen Rechts.



Öffentliches Recht

Zum Öffentlichen Recht gehören: Baurecht/ Beamtenrecht/ Verwaltungsrecht/Ausländerrecht/Kommunalrecht/ Internationales Recht/ Völkerrecht (Beziehung Staaten untereinander sowie Staaten zu NGOs) Supranationales Recht (Europarecht), Nationales Recht, also Staats- und Verfassungsrecht /Staatsorganisationsrecht (Staatsaufbau und Beziehung seiner Organe untereinander, Gesetzgebungs verfahren) Grundrechte (Beziehung Staat - Bürger) Staats kirchenrecht   (Beziehung Staat – Religionsgemeinschaften) Verwaltungsrecht (Subordinationsverhältnis Öffentliche Verwaltung – Bürger) also Allgemeines Verwaltungsrecht (Verwaltungsverfahrensrecht VwVfG, BayVwVfG; Verwaltungs zustellungsrecht /Verwaltungsvollstreckungsrecht) Besonderes Verwaltungsrecht (Baurecht Kommunalrecht Polizeirecht Umweltrecht Wirtschaftsverwaltungsrecht   Gewerberecht Kartellrecht Subventionsrecht Wettbewerbsrecht Ausländerrecht Polizeirecht Besonderes Verfahrensrecht und Prozessrecht (Verfassungsprozessrecht Verwaltungsprozessrecht Strafverfahrensrecht StPO Finanzgerichtliches Verfahrensrecht Sozialgerichtliches Verfahren Zivilprozessrecht ZPO Arbeitsgerichtliches Verfahren ArbGG Sozialrecht Steuerrecht
 
     



 

All das (bis auf Strafprozessrecht) ist Spezialgebiet der Verwaltungrechtler. Hierfür gibt es auch Fachanwälte für Verwaltungsrecht (allerdings nicht bei uns in der Kanzlei).



Strafrecht

     
Das Strafrecht teilen wir in formelles Strafrecht (Strafverfahrensrecht (StPO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafvollzugsgesetz (StVZG)) – hier sind die Spielregeln festgehalten, nach denen die Verfahren, also Prozesse, geführt werden müssen -
und
materielles Strafrecht (Strafgesetzbuch (StGB) und das sogenannte Nebenstrafrecht) – hier steht ganz genau, was verboten ist, also die Spielregeln für das Leben in unserer Gesellschaft. Du sollst nicht stehlen, du sollst nicht töten, du sollst nicht gifteln, du sollst nicht begehren deines nächsten . . . - Nein stop, das ist ja nicht (mehr) strafbar! EGAL – sie wissen schon.
 
  Die wichtigsten Gesetze sind das Strafgesetzbuch (StGB) das Betäubungsmittelrecht (BtMG) und vielleicht noch die Abgabenordnung (AO).
Das Strafgesetzbuch ist unterteilt in einen Allgemeinen Teil und besonderen Teil. Im Allgemeinen Teil sind die Grundsätze der Bestrafung geregelt.
Im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches sind Verbrechen und Vergehen in sogenannten Tatbeständen geregelt. Nun kommen wir wahrscheinlich langsam zu geläufigeren Begriffen, ich gebe einige Beispiele: Mord, Totschlag, Fahrlässige Tötung, Raub, Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung .....usw
 



Ordnungswidrigkeiten

Das Ordnungswidrigkeitsrecht bildet ein eigenständiges Rechtsgebiet. Hier geht es um meist Bussgelder, unter anderem und sehr oft im Straßenverkehr. Auch wenn es inzwischen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gibt, ist die Verteidigung im Bussgeldverfahren auch ein Teil der speziellen Qualifikation des Strafverteidigers (Fachanwalt für Strafrecht). Das Verfahren läuft nämlich fast genauso wie im Strafrecht - und die Richter sind auch oftmals die Selben . . .



Privatrecht

Privatrecht (Zivilrecht) betrifft die Beziehungen der Bürger untereinander. Beispiele sind der Nachbarstreit (sehr nahe Beziehung) der Reisevertrag (sehr ferne Beziehung) die Ehe (sehr schwierige Beziehung).
All das Privatrecht ist nicht unser Tätigkeitsbereich.



 

So! Genug des Allgemeinen unwichtigen Geplänkels. Wenn Sie es konkreter haben wollen, dann blättern Sie in unserer page - einfach TASTE unten drücken - und los gehts . . .



 




 
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