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VERKEHRSZENTRALREGISTER |
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Hier werden alle rechtskräftigen Entscheidungen der Strafgerichte wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat sowie rechtswidrige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, wenn ein Fahrverbot oder eine Geldbuße von mindestens € 40,00 festgesetzt wurde, eingetragen.
Darüber hinaus werden verwaltungsbehördliche Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis sowie Teilnahmebescheinigungen über die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Verkehrszentralregister mit aufgenommen.
Wichtig ist hierbei, dass beispielsweise Beschlüsse über die Einstellung von Strafverfahren, weil die Schuld des Betroffenen gering war und er eine bestimmte Leistung, etwa die Zahlung einer Geldbuße erbracht hat (§ 153 a Strafprozeßordnung), nicht eingetragen werden.
Dies bedeutet, auch eine Punktebewertung findet nicht statt.
Wie sieht die Punktebewertung aus?
Für Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere von 1 bis 4 Punkte vergeben und bei Verkehrsstraftaten werden ebenfalls nach Schwere zwischen 5 bis 7 Punkten vergeben.(Genaueres -welches Delikt gibt welche Punkte- bei uns)
Wann erfolgt die Eintragung?
Die Eintragung erfolgt dann, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Das heißt, wenn keinerlei Rechtsmittel wie z. B. Berufung oder Revision oder die Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren mehr eingelegt werden können.
Früher lohnte es sich daher die Eintragung hinauszuziehen, so konnte man erreichen, daß Altpunkte getilgt wurden. Aufgrund einer Neuregelung im StVG ist dies nun nicht mehr so, da es nunmher leider nicht mehr auf die Rechtskraft, sondern auf den Tattag ankommt.
Wann wird getilgt?
Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit werden grundsätzlich nach 2 Jahren getilgt. Entscheidungen wegen einer Straftat werden nach 5 bis 10 Jahren getilgt. Wichtig! Hier kann auch eine „Tilgungshemmung“ eintreten. Dies bedeutet folgendes:
Sind mehrere Entscheidungen eingetragen, so erfolgt die Tilgung erst, wenn für alle Eintragungen die Voraussetzung für die Tilgung vorliegen. Im Klartext: Wenn das Eichhörnchen seine Nüsse nicht komplett aufgegessen hat (die Punkte gelöscht sind) bevor es neue sammelt (neue Eintragung) dann wird das Lager immer größer. Der Fahrzeugführer kann also fleißig Punkte sammeln, in dem er jeweils vor Ablauf der Tilgungsfrist eine neue Ordnungswidrigkeit begeht!
Bei diesen genannten Fristen handelt es ich um Grundsatzfristen, bei Einzelheiten fragen Sie gerne in unserer Kanzlei nach.
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Zentralregister Seite 2
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