Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom April 2004 hat sich auf dem Gebiet des Fahrelaubnisrechtes einiges bewegt. Dies betrifft sowohl die Fälle Entziehung wegen Alkohol, als auch Entziehung wegen Drogen. Jeder, der keine deutsche Fahrerlaubnis mehr hat, wird über Möglichkeiten un d Chancen nachdenken, ob er einen EU Fahrerlaubnis erwerben darf - und ob er dann hier mit dieser Erlaubnis auch fahren darf. Es könnte nämlich sein, dass man sich s t r a f b a r macht, es könnte auch sein, dass man von der Führerscheinbehörde ein neues "Verbot" bekommt, mit der EU- Fahrerlaubnis hier in Deutschland zu fahren. Es könnte auch sein, dass man die Anordnung einer MPU erhält.
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