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ÜBERWACHUNG/ABHÖREN |
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Emailüberwachung
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Die Telekommunikationsüberwachungsverordnung
Ab dem 01.01.2005 besteht für Provider die Verpflichtung, die technischen Voraussetzungen zur e-Mail-Überwachung gemäß Telekommunikationsüberwachungsverordnung durchzuführen. Wir nennen dies, es gibt jetzt einen eingesetzten Spitzel für die Behörden, und dieser ist der Provider. Das heißt: Mailprovider sind verpflichtet "gesetzlich vorgesehene Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorzuhalten und vorbereitende organisatorische Vorkehrungen für die Umsetzung solcher Maßnahmen zu treffen." Alles muss heimlich geschehen, das heißt, die technische Umsetzung der Überwachungsmaßnahme darf weder von den an der Telekommunikation Beteiligten noch von Dritten feststellbar sein. D.h., weder der Inhaber einer e-Mail-Adresse, noch der Versender einer e-Mail an diese Adresse sowie die Allgemeinheit darf mitbekommen, dass überwacht wird. Der Betrieb des e-Mail-Postfaches darf durch die Überwachung nicht eingeschränkt werden - sonst könnte der Postfachinhaber nämlich merken, dass er überwacht wird. Für die praktische Umsetzung der Bespitzelung ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zuständig. Der e-Mail-Provider ist außerdem zur allgemeinen Verschwiegenheit verpflichtet.In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Provider (über 1000 Teilnehmer) dies mittragen muß.In der Sache selbst ist zweifelhaft, ob diese Maßnahme überhaupt sinnvoll ist. (Möglichkeit von ausländischen e-Mail-Providern, Möglichkeit e-Mails zur verschlüsseln, regelmäßiges Wechseln der e-Mail-Adresse bzw. des Providers).
Wann darf überwacht werden? Nach Aussage des Gesetzes soll eine Überwachung nur im Bereich von Schwerstkriminalität möglich sein, es gibt eine Aufzählung von den betroffenen Straftaten unter §100a StPO. Schaut man hier genauer hin, ist folgendes festzustellen: Bereits bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im mittleren Bereich, -also bei Verstößen wie Handeltreiben in nicht geringer Menge, (nicht geringe Menge siehe unter Betäubungsmittelstrafrecht oder -gewerbsmäßigem Erwerb von Btm (Bsp. Das kann schon beim Kauf von Haschisch in mehr als 2 Fällen der Fall sein -3mal 5gr) wäre eine Überwachung möglich!
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Telefonüberwachung in Bayern
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Ausweitung der Telefonüberwachung in Bayern beschlossen
Die bayerische Polizei darf künftig auch ohne Verdacht auf eine konkrete Straftat vorbeugend Telefone und Internetverkehr anzapfen.
Die CSU-Mehrheit beschloss Ende 2005 die Ausweitung der Telefonüberwachung. Damit soll der Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität schlagkräftiger gemacht werden. SPD und Grüne warnten bei der Verabschiedung des Gesetzes vor einer Aushöhlung der Bürgerrechte. Vorbeugend abhören darf die bayerische Polizei, wenn die Ermittler die Planung einer schweren Straftat vermuten. (Geschützte Berufsgruppen wie Anwälte, Priester, Abgeordnete und Ärzte dürfen nicht belauscht werden). Außerdem soll (nicht muß!) die Polizei das Abhören einstellen, wenn die Belauschten mit Familienmitgliedern über Privates sprechen. Nach dem Ende der Überwachung sollen (nicht müssen!) die Betroffenen von der Polizei über die Maßnahme informiert werden.
wie sie hieraus ersehen, ist Ihr persönlich gesprochenes Wort am Telefon auf keinen Fall mehr sicher!!!
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