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ERSTES ZUSAMMENTREFFEN MIT DER POLIZEI |
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Vernehmung...
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...was ist das? Wenn Sie von der Polizei angehalten werden (z.b. im Straßenverkehr), fragt man (die Polizei) oft, ohne Sie darauf hinzuweisen, daß Sie bereits beim Anhalten z.B. Beschuldigter sind, und deshalb nichts sagen müssen(=Aussageverweigerungsrecht), und Sie antworten, weil Sie es ja nicht besser wissen.
Nun hat das Bayerische Oberlandesgericht eine Entscheidung gefällt ( November 04), in der es die Unterschiede zwischen einer Beschuldigtenvernehmung (dann Belehrungspflicht der Polizei) und einer "nur" informatorischen Befragung (dann keine Belehrung notwendig) festlegt.
Danach darf die Polizei den Zeitpunkt der Belehrung nicht weit hinausschieben, indem sie behauptet, es habe sich nur um eine informatorische Befragung gehandelt, hier hat zwar die Polizei einen Beurteilungsspielraum, aber dieser wird umso enger, als sich der Verdacht erhärtet. Im Beispielsfall wurde eine Person im alkoholisierten Zustand nähe des Tatfahrzeuges angetroffen, das Kfz war auf diese Person zugelassen. Die Frage der Polizei an die Person, ob sie der Fahrer des Kfz´s sei, (zuvor hatte die Polizei festgestellt, daß das Fahrzeug in Schlangenlinien geführt wurde), hätte vorher mit einer Belehrung verknüpft werden müssen. Die Antwort der Person, sie sei der Fahrer war daher, so das BayOblG nicht verwertbar!
Tip: Bevor Sie eine Frage eines Polizeibeamten beantworten, fragen Sie , ob Sie Beschuldigter sind!Wenn ja, machen Sie keine Angaben!
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